Kosten

„Heiterkeit allein ist gleichsam die bare Münze des Glücks"
(Schopenhauer)

Die Behandlungskosten, sowie die Medikamente werden von der privaten Krankenversicherung, der privaten Zusatzversicherung und von der Beihilfe zu den jeweils in Ihrem Vertrag vereinbarten Bedingungen übernommen.

Abrechnungsgrundlage ist die z.Zt. gültige Gebührenordnung des Fachverbands für Heilpraktiker (GebüH). Diese ist keine rechtsverbindliche Grundlage, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung vom Stand 1985.

Die Kosten sind unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Ihre Krankenkasse.

Die Preise enthalten keine Ausfallpauschale. Vereinbarte Termine, die nicht
2 Tage vorher abgesagt werden, werden daher mit 110,-€ in Rechnung gestellt.

Angefragte Beratung am Telefon oder per Mail wird je nach Aufwand analog wie ein Praxistermin abgerechnet.

Die Kosten für eventuell notwendige Laboruntersuchungen (Stuhl, Blut, Urin, Speichelprobe) und für Blutegel werden extra berechnet.

Die Behandlungskosten insgesamt richten sich nach Dauer und Art der Therapie.

Bei akuten Beschwerden sind die Behandlungsintervalle und die Behandlungsdauer in der Regel kürzer. Je chronischer eine Beschwerde ist, umso größer sollten die Abstände zwischen den einzelnen Behandlungen sein und die Therapie dauert dementsprechend meistens etwas länger.