Kosten

„Heiterkeit allein ist gleichsam die bare Münze des Glücks"
(Schopenhauer)

Die Behandlungskosten, sowie die Medikamente werden von der privaten Krankenversicherung, der privaten Zusatzversicherung und von der Beihilfe zu den jeweils in Ihrem Vertrag vereinbarten Bedingungen übernommen.

Abrechnungsgrundlage ist die z.Zt. gültige Gebührenordnung des Fachverbands für Heilpraktiker (GebüH). Diese ist keine rechtsverbindliche Grundlage, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung vom Stand 1985.

Die Kosten für eine Behandlung und Beratung liegen zwischen 80,-€ und 120,-€ und für die ausführliche Erstuntersuchung zwischen 120,-€ und
160,-€.

Die Kosten sind unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Ihre Krankenkasse.

Beratung am Telefon länger als 10 Minuten oder ausführliche Beratung per Mail wird gemäß GebüH abgerechnet.

Die Kosten für eventuell notwendige Laboruntersuchungen (Stuhl, Blut, Urin) und für Blutegel werden extra berechnet.

Die Behandlungskosten insgesamt richten sich nach Dauer und Art der Therapie.

Bei akuten Beschwerden sind die Behandlungsintervalle und die Behandlungsdauer in der Regel kürzer. Je chronischer eine Erkrankung ist, umso größer werden die Abstände zwischen den einzelnen Behandlungen und die Therapie dauert dementsprechend meist etwas länger.